Das Neubaugebiet in der Ortsgemeinde Plein!

 

    Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Baugebiet „Auf Prinkheim“
(Mittwoch, 21.12.2022)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Ortsgemeinde Plein bietet die aus dem Plan ersichtlichen Baugrundstücke 1, 2 und 10 im Rahmen einer Interessenbekundung zum Kauf an.
 



Der Verkauf erfolgt entsprechend der Vergaberichtlinien und Kaufvertragsbedingungen „Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Baugebiet „Auf Prinkheim“ der Ortsgemeinde Plein“ vom 22.02.2022:
Bei dem punktebasierten Auswahlverfahren werden u.a. soziale Kriterien wie z.B. die Anzahl von Kindern berücksichtigt.

Die Verkaufspreise für die voll erschlossenen Grundstücke 1 und 2 liegen bei 95,00 Euro / m²,
das Grundstück Nummer 10 hat einen Verkaufspreis von 102,00 Euro / m².

Voraussetzung für den Erwerb eines Baugrundstücks ist die Teilnahme am Verfahren, es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Abnahme. Interessierte können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Herr Frank Brixius, Zimmer 213, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, Tel: 06571-107-122, zvs@vg-wittlich-land.de über die Bewerbungsunterlagen informieren.


Bewerbungen sind schriftlich und spätestens bis zum 18. Januar 2023, 17:00 Uhr ausschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land einzureichen.

Dazu ist zwingend dieser Bewerbungsbogen im PDF-Format (zum manuellen Ausfüllen) oder Excel-Format zu nutzen.
Bitte füllen Sie abschließend diesen Angebots-Kennzettel aus und kleben ihn bei Abgabe Ihres Angebotes auf Ihren Briefumschlag.


Es wird darauf hingewiesen, dass bisherige Interessenbekundungen für Bauflächen, ob schriftlich oder mündlich vorgebracht, keine Berücksichtigung finden.

Euer Ortsbürgermeister Bernd Rehm

Neubaugebiet "Prinkheim"

(Mittwoch, 03. März 2021)

 

 

Für die herzustellenden Erschließungsanlagen im Neubaugebiet „Prinkheim“ beschließt der Gemeinderat in der Sitzung am 03. März 2021 folgendes Bauprogramm:

 

 

 


Neubaugebiet "Prinkheim"

(Freitag, 29. Mai 2020)

 

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO mit der Bezeichnung „Prinkheim“

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3. Hinweise zum Verfahren
 
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Plein hat am 5. September 2019 beschlossen, für Flächen der Gemarkung Plein, Flur 6 einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss).
Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):

„Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet im Bereich „Prinkheim“ einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält. Als Art der baulichen Nutzung wird Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgelegt. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit als Grünfläche und als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 0,95 ha befindet sich südlich der K 21 im unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Ortslage Plein und umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Plein, Flur 6, Flurstücke 66/1, 67/1, 68/1, 69 und 70“

Der Gemeinderat Plein hat in seiner Sitzung am 11.05.2020 einen Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

 

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht in die Planunterlagen in der Zeit vom 08.06.2020 bis 10.07.2020. Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter
www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Plein - Bebauungsplanung „Prinkheim“.

Während der Frist zur Interneteinsicht können Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können schriftlich bei der v. g. Auslegungsstelle oder elektronisch per E-Mail (guenter.reis@vg-wittlich-land.de ) eingereicht werden.
Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an Herrn Günter Reis, Tel.: 06571/107-359, Zimmer Nr. 302 oder Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer Nr. 302. Zur Gewährung der Hygienevorschriften wird um vorherige telefonische Absprache bei den vg. Ansprechpartnern gebeten.

3. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von neuen Wohnbauflächen durchgeführt (Parallelverfahren). Auf die besondere Veröffentlichung zur Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichung der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.
 
Plein, den 26.05.2020
Ortsgemeinde Plein
(S)
gez.: Bernd Rehm, Ortsbürgermeister

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Neubaugebiet "Großer Schüffel"

(Freitag, 31. Dezember 2021)

Die Erschließung des Baugebietes "Großer Schüffel" ist abgeschlosen.
Es sind insgesamt 14 Baustellen in der Größe von 556 bis 873 qm ausgewiesen, wobei alle Grundstücke veräußert und davon zwölf bereits bebaut sind.

Den aktuellen Teilungsplan können Sie hier einsehen:  Teilungsplan: Stand 31. Dezember 2021

 

Weiterhin stehen einzelne Grundstücke innerhalb der Ortschaft zur Verfügung.
Haben Sie Interesse? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Ortsbürgermeister auf.
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